Wir ünterstützen Sie mit Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Wir sind durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannt.
Wir beraten Sie gerne telefonisch von Mo. - Fr. zwischen 9 und 14 Uhr unter 01573 00 63 665
Uns gibt es in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim.
- Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
- Keine Vertragslaufzeit. Jederzeit kündbar
- Immer dieselbe Haushaltshilfe
- Garantiert ohne Zuzahlung
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad?
Folgende Mittel sind für Haushaltshilfe nutzbar, ohne dass dadurch das Pflegegeld gekürzt wird.
Entlastungsbetrag
Bis zu 131,- € pro Monat 3 Std. HaushaltshilfeVerhinderungspflege
Bis zu 1685,- € pro Jahr 3 Std. pro MonatKurzzeitpflege
Bis zu 806,- € pro Jahr 2 Std. pro MonatInsgesamt sind also bis zu 8 Std. Unterstützung im Monat möglich, ohne das eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt.
Außerdem können ab Pflegegrad 2 bis zu 40% der Pflegesachleistung für Haushaltshilfe verwendet werden.
Das Pflegegeld wird hierbei um den selben Prozentsatz gekürzt, der für Haushaltshilfe genutzt wird.
Beispiel: 10% Sachleistung für Haushaltshilfe = 10% weniger Pflegegeld.
Bei Pflegegrad 2
max. 318,40 € pro Monat 8 Std. HaushaltshilfeBei Pflegegrad 3
max. 598,80 € pro Monat 15 Std. HaushaltshilfeBei Pflegegrad 4
max. 743,60 € pro Monat 19 Std. HaushaltshilfeBei Pflegegrad 5
max. 919,60 € pro Monat 24 Std. HaushaltshilfeNehmen Sie Kontakt auf
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