Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Wir sind durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannt.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Kontaktieren Sie uns einfach unter 01573 00 63 665.
- Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab*
- Keine Vertragslaufzeit. Jederzeit kündbar
- Immer dieselbe Haushaltshilfe
Bei einem Pflegegrad stehen Ihnen folgende Mittel zur Verfügung, um Hilfe im Haushalt durch uns zu erhalten.
Ab Pflegegrad 1
- Nutzung des Entlastungsbetrags von 125,- € pro Monat
- Verwertung von Guthaben, welches durch nicht genutzten Entlastungsbetrag entstanden ist
Ab Pflegegrad 2 (mind. 6 Monaten)
- Nutzung von bis zu 40% der Pflegesachleistung, falls diese nicht für einen Pflegedienst genutzt werden
- Bis zu 3.386,- € pro Jahr im Rahmen der Verhinderungspflege
* Gilt aktuell nur für Niedersachsen
Haushalsthilfe über die Krankenkasse
Sollte einer der folgenden Punkte zutreffen, dann steht Ihnen in der Regel Haushaltshilfe zu.
- Probleme vor, während oder nach einer Schwangerschaft
- Bei einer Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, ...
- Nach einer OP oder einem Unfall
Wir rechnen mit den meisten gängigen Krankenkassen ab. AOK, Barmer, TK und mehr. Die Abrechnnugn erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Zu 95% finden wir innerhalb weniger Tage die passende Mitarbeiterin.
Nachfolgend finden Sie einen Link zu einer Seite mit den Anträgen der Krankenkassen.