Haushaltshilfe bei Pflegegrad

Wir sind durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannt.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Kontaktieren Sie uns einfach unter 01573 00 63 665.

  • Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab*
  • Keine Vertragslaufzeit. Jederzeit kündbar
  • Immer dieselbe Haushaltshilfe

Bei einem Pflegegrad stehen Ihnen folgende Mittel zur Verfügung, um Hilfe im Haushalt durch uns zu erhalten.

Ab Pflegegrad 1

  • Nutzung des Entlastungsbetrags von 125,- € pro Monat
  • Verwertung von Guthaben, welches durch nicht genutzten Entlastungsbetrag entstanden ist

Ab Pflegegrad 2 (mind. 6 Monaten)

  • Nutzung von bis zu 40% der Pflegesachleistung, falls diese nicht für einen Pflegedienst genutzt werden
  • Bis zu 3.386,- € pro Jahr im Rahmen der Verhinderungspflege

 

* Gilt aktuell nur für Niedersachsen

Haushalsthilfe über die Krankenkasse

Sollte einer der folgenden Punkte zutreffen, dann steht Ihnen in der Regel Haushaltshilfe zu.

 

  • Probleme vor, während oder nach einer Schwangerschaft
  • Bei einer Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, ...
  • Nach einer OP oder einem Unfall

 

Wir rechnen mit den meisten gängigen Krankenkassen ab. AOK, Barmer, TK und mehr. Die Abrechnnugn erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Zu 95% finden wir innerhalb weniger Tage die passende Mitarbeiterin.

 

Nachfolgend finden Sie einen Link zu einer Seite mit den Anträgen der Krankenkassen.